Zahlscheingebühr der Versicherung rechtswidrig?

von Hans Kainz am 31. January 2011

International Money Pile in Cash and Coins

Die Zahlscheingebühr österreichischer Versicherungen ist unzulässig und damit verboten. So sieht es zumindest der Verein für Konsumenteninformation und hat deshalb Klage eingebracht.

Die Zahlung mittels Zahlschein darf nicht teurer sein als mittels Überweisung. Diese Tatsache gelte auch für Versicherungsprämien, urteilt das Handelsgericht Wien in erster Instanz laut VKI.

Ob nun die Gerichte bis zum OGH dieser Rechtsauffassung folgen wird wohl in den nächsten Monaten geklärt. Bis zu dieser Klärung empfiehlt der VKI Prämienzahlungen, die eine Zahlscheingebühr enthalten lediglich “vorbehaltlich rechtlicher Klärung und vorbehaltlich Rückforderung” zu bezahlen und diese – sobald die Rechtslage geklärt ist – zurückzufordern.

VKI Sieg gegen Zahlscheingebühr bei Versicherungen [Verbraucherrecht.at]

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